97. Deutscher Röntgenkongress 
Management-Workshop am 05.05.2016

 

Das neue Antikorruptionsgesetz – Welche Rechtsfolgen haben Verstöße gegen das Zuweisungs- und Beteiligungsverbot zukünftig in der Radiologie?

Moderation: Prof. Dr. Peter Wigge


Das Programm als PDF-Datei
erhalten Sie hier:

Management-Workshop 05.05.2016
Programm zum Download  

Die Anmeldung zu der Veranstaltung
nehmen Sie bitte hier vor:


http://www.roentgenkongress.de

 

Vorträge:

1. Verstöße gegen das ärztliche Berufsrecht und strafrechtliche Sanktionen
Dr. jur. Alexander Gruner, Leiter der Rechtsabteilung, Sächsische Landesärztekammer, Dresden 
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2. Folgen des § 299a StGB für die ärztliche Berufsausübung und Kooperationen in der Radiologie
Prof. Dr. Peter Wigge, Justitiar der Deutschen Röntgengesellschaft, Fachanwalt für Medizinrecht, Münster
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3. Strafrechtliche Folgen von vertragsarzt- und berufsrecht-lichen Verstößen, insbesondere bei der Zusammenarbeit mit Krankenhäusern
René T. Steinhäuser, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Wigge, Hamburg
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4. Zusammenarbeit mit der Pharma- und Medizinprodukte-industrie bei ärztlicher Fortbildung und Dienstleistungen
Stefanie Broß, Rechtsanwältin, Rechtsanwälte Wigge, Münster
Vortrag als Download

 

Interview mit Herrn Prof. Dr. Wigge
Im Rahmen des 97. Deutschen Röntgenkongresses gab Herr Prof. Wigge ein Interview zu den Straftatbeständen §§ 299a, 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), welche durch das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 30. Mai 2016 neu eingefügt wurden (BGBl. I, S. 1254) und am 4. Juni 2016 in Kraft getreten sind.

Das gesamte Interview finden Sie unter https://www.youtube.com/watch?v=SyOw92lAkuk