Das Fachgebiet der Radiologie ist eines der wenigen, das man als Ganzkörperfach bezeichnen kann, eine Disziplin, die sich ganzheitlich mit allen Erkrankungen des Menschen beschäftigt und – bis auf wenige Ausnahmen – bei jedem Patienten sowohl den Beweis als auch den Ausschluss einer Verdachtsdiagnose erbringt und damit die Therapieentscheidung und den Therapieverlauf beeinflusst. Dabei legt gerade die Radiologie großen Wert auf Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung durch eine anspruchsvolle und qualifizierte Fort- und Weiterbildung. Insbesondere gilt es dem rasanten technischen Fortschritt auf dem Gebiet der Geräte-Entwicklung und Computertechnik zur Verbesserung der radiologischen Methoden in Diagnostik und Therapie Rechnung zu tragen. In der Radiologie steht und fällt die Qualität der Leistungen mit einer mehrjährigen Aus- und Weiterbildung und einer intensiven kontinuierlichen Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen radiologischen Verfahren. Insbesondere die enge Verflechtung von eingehenden Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in allen der Radiologie zugewiesenen diagnostischen Verfahren zeigt die besondere Qualität dieses Fachgebietes und die sich hieraus ergebende, allein nach medizinischen Gesichtspunkten orientierende Wahl des jeweils aussagekräftigsten Verfahrens.
Auch wenn der Radiologe auf die Kooperation mit den anderen Fachgebieten angewiesen ist, ist jedoch er der ausgebildete Facharzt, der die diagnostische Tätigkeit ganztägig praktiziert und die unterschiedlichen Verfahren am besten beherrscht. Wie in der Vergangenheit am Beispiel der sog. „Teilgebietsradiologie“ deutlich geworden ist, sind dagegen Fachärzte, die in einem therapeutischen Gebiet ausgebildet worden sind und deren Haupttätigkeit auf diesem Gebiet liegt, schon aus zeitlichen Gründen nicht in dem Umfang wie der Radiologe in der Lage, vergleichbare praktische Erfahrungen zu sammeln und sich in den diagnostischen Verfahren aus- und weiterzubilden. Die Diskussion um die Zuordnung der Magnetresonanztomographie zum Fachgebiet der Radiologie hat in der Vergangenheit zahlreiche Gerichte, bis zum Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Die gerichtlichen Entscheidungen haben stets die besondere Qualifikation des Fachgebietes der Radiologie bestätigt.
Nachfolgend finden Sie Veröffentlichungen des Justitiars der DRG zu den berufspolitischen "Brennpunkten" in der Radiologie:
Abrechnungsgenehmigung - MRT des Herzens und der Blutgefäße, MedR 2014, 32, 30-35
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Anmerkung zum Urteil des LSG Berlin Brandenburg vom 20.02.2023 - L 7 KA 60/11, MedR 2014, 32, 35-37
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Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen, MedR 2016, 34, 318-326
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Die Teilgemeinschaftspraxis - Innovative Kooperationsform oder unzulässiges Kick-Back-Modell?, NZS 2007, 393-448
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Externe radiologische Aufnahmen in der klinischen Routine - Eine Übersicht über die aktuelle Abrechnungssituation bei Konferenzen, Boards und Zweitmeinung, RöFo 2018, 190, 427-432
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Keine Abrechnung kernspintomographischer Untersuchungen durch Kardiologen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung, MedR 2012, 30, 181-187
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Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit zwischen Radiologen und Ärzten anderer Fachgebiete, MedR 2010, 28, 700-710
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Positionspapier zum Selbstverständnis der Radiologie, RöFo 1999, Sonderdruck
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Zur Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung der Abrechnungsgenehmigung in der Kernspintomographie-Vereinbarung auf die Fachgebiete Radiologie und Nuklearmedizin, NZS 2005, 176-180
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Zum aktuellen Standort der Radiologie in der Patientenversorgung, RöFo 2011, Sonderdruck
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Privatärztliche Behandlung ohne Weiterbildung, Gesundheitsrecht.blog, 2023, Nr. 15
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Zur Abrechnung von Leistungen der Magnetresonanztomographie durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, ZMGR 2022, 106-119
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Abrechnung von MRT-Leistungen durch Orthopäden, ZMGR 2022, 125-130
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Entgrenzte Privatmedizin, Ärztezeitung 2022, 18
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Zur Abrechnung von MRTs als fachfremde Leistung, Rechtsgutachten 2022
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Die Bestimmung der Fachgebietsgrenzen nach der Weiterbildungsordnung, RöFo 1998, 169, 453-572
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MRT-Leistungen nach der GOÄ kann jeder - nicht nur Fachärzte für Radiologie, ZMGR 2021, 219-227
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Abrechnung von privatärztlich erbrachten MRT-Untersuchungen durch einen Facharzt oder Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, MedR 2021, 39, 147-154
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Positionspapier der DRG, DGNR und GPR zu den fachlichen Anforderungen an Durchführung und Befundung von MRT-Untersuchungen außerhalb des Fachgebiets Radiologie
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Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen Teil 1, RöFo 2016, 188, 218-224
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Ärztliche Aufklärungspflichten bei diagnostischen Röntgenuntersuchungen Teil 2, RöFo 2016, 188, 312-315
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Kein Erwerb der Kompetenz Magnetresonanztomographie durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie im Rahmen der Weiterbildung Teil 1, RöFo 2019, 191, 100-105
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Kein Erwerb der Kompetenz Magnetresonanztomographie durch Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie im Rahmen der Weiterbildung Teil 2, RöFo 2020, 192, 199-205
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Anforderungen an den Facharztstandard bei fachgebietsfremder Tätigkeit, RöFo 2021, 193, 480-484
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Informations- und Aufklärungspflichten des Radiologen vor Durchführung einer einzelnen Röntgenaufnahme, RöFo 2021, 193, 607-612
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Kardiale Bildgebung mittels Computertomografie durch Kardiologen, RöFo 2016, 188, 504-508
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Verhältnis Abrechnungsgenehmigungen zu Fachgebietsgrenzen, RöFo 2022, 193, 1119-1123
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Ärztlicher Bereitschaftsdienst - Teilnahmepflicht und Befreiungsmöglichkeiten
RÖFO-BEITRAG 06/2024
Sachlich-rechnerische Richtigstellung - Dokumentationspflichten im Vertragsarztrecht
RÖFO-BEITRAG 03/2024
Zur Abrechenbarkeit von MRT-Untersuchungen des Herzens nach der GOP 34430 EBM
RÖFO-BEITRAG 10/2023
Selbstbeschaffte Sach- und Dienstleistungen in der Radiologie
RÖFO-BEITRAG 08/2023
KI-basierte Medizinprodukte in der Radiologie, 2. Teil
RÖFO-BEITRAG 06/2023
KI-basierte Medizinprodukte in der Radiologie, 1. Teil
RÖFO-BEITRAG 05/2023